Mitgemeint abgeschafft

Vereinssatzungen müssen nicht im generischen Maskulinum verfasst sein. Unsere Satzung verwendet nun inklusive Formulierungen, um alle direkt anzusprechen und nicht nur mit zu meinen.

Seit dem 17. April 2021 hat das Chaotikum eine leicht veränderte Satzung. Bei der virtuellen Mitgliederversammlung am 27.03.2021 wurden insgesamt sechs Änderungen zur Satzung angenommen. Dabei haben wir die Kommunikationswege vereinfacht, den Mindestbetrag und Austrittsfristen abgeschafft und die Satzung inklusiver formuliert.

Zuvor hatte sich eine Arbeitsgruppe gebildet, um die Satzungsänderungen für die Mitgliederversammlung vorzubereiten. Aus dem Verein wurden Ideen gesammelt, welche Änderungen für die Satzung gut wären. Im Dezember 2020 wurden diese Ideen in konkrete Anträge umgewandelt, welche dann, bevor sie auf der Mitgliederversammlung zur Abstimmung kamen, bereits im Plenum vorgestellt und diskutiert wurden.

Die Satzung verzichtet nun auf das generische Maskulinum und nutzt stattdessen inklusive Formulierungen. Im Vorweg kamen uns gewisse Bedenken zu Ohren, ob dies denn überhaupt erlaubt sei. Wir haben es ausprobiert und stellen fest: Es ist erlaubt. Weder Notar noch Amtsgericht oder Finanzamt haben irgendwelche Bedenken. Die Satzung wurde ohne Änderungswünsche in der Form eingetragen.

Alte und neue Satzung

Die Änderungen beinhalten u.a. eine Abwandlung der Bezeichnungen im Vorstand: Aus „erster Vorsitzender“ wurde „erstes Vorstandsmitglied“ aus „Kassenwart“ wurde „kassenführendes Vorstandsmitglied“. Zahlreiche weitere Formulierungen wurden entsprechend angepasst.

Weitestgehend nutzen wir geschlechtsneutrale Formulierungen, welche auf einen Gender-Gap verzichten. An einigen Stellen jedoch nutzen wir den Doppelpunkt als Gender-Gap. Auch dies führt nicht zu rechtlichen Problemen am Amtsgericht Lübeck. Allerdings nutzt die Stadt Lübeck offiziell auch den Doppelpunkt in ihrer Kommunikation. Wir würden jedoch behaupten, dass es auch an diesen Stellen problemlos möglich wäre, inklusive Formulierungen ohne expliziten Gender-Gap zu finden, sollten andere Gerichte hier mehr Bedenken haben.

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Die vollständige Satzung könnt ihr auf unserer Website lesen. Im Protokoll der Mitgliederversammlung finden sich auch alle Änderungsanträge.

Im Zuge dieser Änderung hat der Vorstand am 22. Juli 2021 auch die Ordnungen des Vereins entsprechend redaktionell überarbeitet und hier die neuen Bezeichnungen übernommen und das generische Maskulinum entfernt.

Das ist alles mit wenig Aufwand möglich und somit ein guter Schritt für jeden Verein! Wenn ihr Bedenken habt, ob bei euch das Registergericht einer solchen Änderung zustimmt, ist es eine gute Idee, sich mit den Rechtspfleger:innen dort in Verbindung zu setzen. Diese können diesbezüglich sicherlich Auskunft geben.

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