Softwerkskammer: Cyber Resilience Acts - Sicherheit durch Regulation?

Am 15 September 2022 wurde der Entwurf des Cyber Resilience Acts der EU veröffentlicht. Diesen Monat werden in der Softwerkskammer Aspekte dieser Regulierung vorgestellt, erläutert und diskutiert. Dafür begrüßt die Softwerkskammer einen besonderen Gast: Via BBB ist der Rappoteur Maurizio Mensi zugeschaltet. Die Softwerkskammer findet am 2. Februar ab 19:00 Uhr im Nobreakspace statt. Anmelden über MeetUp erwünscht.

Ziel des Cyber Resilience Acts ist es einen regulatorischen Rahmen zu schaffen, der Software, die im europäischen Markt eingesetzt wird sicherer zu machen. Erklärtes Ziel dieser Gesetzgebung ist es die immer weiter wachsenden Schäden im europäischen Raum, die durch Cybersecurity-Angriffe erzeugt werden, einzudämmen.

In dem Entwurf werden verschiedene Massnahmen angedacht, die Hersteller von Software mit kritischer Funktionalität umsetzen müssen um das begehrte CE Zeichen zu erhalten und auf dem europäischen Markt verkauft zu werden. In diesem Treffen werden wir einige Aspekte dieser Regulierung vorstellen, erläutern und mit einem der Autoren der Regulierung diskutieren. Unter anderem: Welche Software ist davon betroffen? Welche Massnahmen müssen umgesetzt werden? Wie wird die Zertifizierung durchgeführt? Ab wann gilt das Gesetz? usw.

Wenn ihr teilnehmen wollt kommt zu Softwerkskammer, sie findet am 2. Februar ab 19:00 Uhr im Nobreakspace statt. Ihr könnt über unser Big Blue Button auch hybrid Teilnehmen. Ihr könnt euch bei MeetUp anmelden. Die Veranstaltung wird auf Englisch stattfinden.

Softwerkskammer

Wann: 02.02.2023 19:00 (🗓)
Wo: Augenprüfraum

Die Softwerkskammer trifft sich monatlich um den Austausch von Softwareentwicklern und anderen Interessierten zu fördern.

Die Veranstaltung wird aufgezeichnet.

Unsere Events werden fotografisch und filmisch dokumentiert. Durch Teilnahme an den Veranstaltungen gilt eine Einwilligung zur Verarbeitung des entstandenen Materials als erteilt. Die Aufnahmen verwenden wir für die Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Social Media) und der Dokumentation der Vereinsarbeit (Art. 6 Ab. 1 f DSGVO). Weitere Informationen und Kontaktdaten finden sich in unseren Datenschutzhinweisen.

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