Beitragsordnung
- Der Mitgliedsbeitrag ist frei wählbar.
- Der Vorstand kann einen Regelbeitrag festsetzen und diesen jederzeit an die aktuelle finanzielle Situation des Vereins anpassen. Der Regelbeitrag ist eine Empfehlung an die Mitglieder und nicht bindend.
- Der Beitrag ist monatlich im Voraus zu entrichten.
- Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Monat, zu dem der erste Beitrag vollständig gezahlt wurde.
- Die Zahlung kann in Bar oder per Überweisung erfolgen. Alternative Zahlungsmethoden sind nur mit Zustimmung des Vorstandes möglich.
Die aktuelle Beitragsordnung ist am 27.03.2021 in Kraft getreten.