Geschäftsordnung des Vorstands
In Ausfüllung und Ergänzung des von der Satzung des Vereins „Chaotikum e.V.“ vorgegebenen Rahmens wird die folgende Geschäftsordnung erlassen.
§ 0 Präambel
Diese Geschäftsordnung verfolgt zwei Zwecke: Zum Einen die offensichtliche Festlegung von Regeln, zum Anderen ist sie als Dokumentation für die Arbeit des Vorstands anzusehen.
§ 1 Versammlungsordnung
- Der Vorstand soll monatlich tagen, mindestens aber einmal im Quartal.
- Der Vorstand wählt aus seinen Reihen eine protokollierendes Vorstandsmitglied.
- Das protokollierende Vorstandsmitglied legt über den Verlauf der Vorstandssitzungen eine Niederschrift an. Die Niederschrift ist innerhalb von 48 Stunden den Mitgliedern per E-Mail zur Verfügung zu stellen. Erfolgt hiernach innerhalb einer Woche kein Einspruch, gilt diese als genehmigt und wird veröffentlicht.
§ 2 Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder
- Jedes Vorstandsmitglied ist dazu berechtigt, geringe Ausgaben ohne Beschluss zu genehmigen. Diese dürfen pro Vorstandsmitglied und Quartal EUR 50 nicht übersteigen.
- Der Vorstand trägt dafür Sorge, dass Satzungsänderungen und Personalveränderungen im Vorstand zeitnah den zuständigen Behörden gemeldet werden.
§ 3 Aufgaben des 1. und des 2. Vorstandsmitglieds
- Das 1. und 2. Vorstandsmitglied (die Vorstandsvorsitzenden) haben dafür Sorge zu tragen, dass das Postfach einmal wöchentlich geleert wird.
- Die Vorstandsvorsitzenden führen die Liste der Vereinsmitglieder. Periodisch werden von ihnen die sich ergebenden Veränderungen durch Zugänge und Abgänge den Vereinsmitgliedern mitgeteilt. In der Regel geschieht das beim Plenum.
- Die Vorsitzenden verwalten die Mailinglisten und Verteiler des Vereins. Sie tragen Neumitglieder zeitnah in die Systeme ein und entfernen die entsprechenden Daten beim Ausscheiden eines Mitglieds.
- Die Zugangsberechtigungen zum Vereinswiki werden von den Vorsitzenden auf dem aktuellen Stand gehalten.
- Die Zusammenarbeit mit lokalen Vereinen sowie die Vertretung des Vereins gegenüber Verwaltungen und Organisationen ist Aufgabe der Vorsitzenden.
§ 4 Aufgaben des kassenführenden Vorstandsmitglied
- Das kassenführenden Vorstandsmitglied überwacht die Haushaltsführung und verwaltet das Vermögen des Vereins. Es hat auf eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung hinzuwirken.
- Mit dem Ablauf des Geschäftsjahres stellt das kassenführenden Vorstandsmitglied unverzüglich die Abrechnung sowie die Vermögensübersicht und sonstige Unterlagen von wirtschaftlichen Belang den Kassenprüfer:innen des Vereins zur Prüfung zur Verfügung.
- Als Vorstandsmitglied hat das kassenführenden Vorstandsmitglied die Einbringung der Mitgliedsbeiträge und anderer Einnahmen zu organisieren. Dabei genießt es die volle Unterstützung des gesamten Vorstands.
- Für die laufenden Einnahmen und Ausgaben führt das kassenführende Vorstandsmitglied eine Bargeldkasse. Überschüssige Bargeldsummen werden von ihm regelmäßig auf dem Vereinskonto abgelegt.
- Für Bareingänge stellt das kassenführende Vorstandsmitglied eine formgerechte Quittung in doppelter Ausfertigung aus, davon eine für die einzahlende Person.
- Jede einzelne Ausgabe muss belegt werden. Jeder Beleg muss von dem Vereinsmitglied, das die Ausgabe getätigt hat, umgehend beim kassenführenden Vorstandsmitglied eingereicht werden.
§ 5 Beschlussfassungen und Wahlen
- Abstimmungen erfolgen offen, soweit keines der anwesenden Mitgliedern eine geheime Abstimmung verlangt.
- Die offene Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.
§ 6 Erstattung der Auslagen des Vorstands
- Auslagen des Vorstands zur Verfolgung der Vereinszwecke werden in voller Höhe erstattet. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung muss der Vorstand in einer Stellungnahme Zweck- und Verhältnismäßigkeit der Ausgaben nachweisen.
§ 7 Erfa-Kreis-Vertretung
- Der Vorstand bestimmt aus den Reihen der ordentlichen Mitglieder eine Erfa-Kreis-Vertretung.
- Die Erfa-Kreis-Vertretung ist Verantwortlich für die Abstimmung mit Erfahrungsaustauschkreisen des Chaos Computer Club e.V. (CCC e.V.). Hat der Chaotikum e.V. im CCC e.V. den Status eines Erfa-Kreises, so nimmt die Erfa-Kreis-Vertretung an den regelmäßigen Konferenzen der Erfa-Kreis-Vertretungen teil
- Beabsichtigt der Verein, bestimmte Themen oder Aktivitäten mit überregionalem Bezug an die Öffentlichkeit zu tragen, so stimmt der Erfa-Kreis-Vertreter dies vorher mit dem Vorstand des Chaos Computer Club e.V. ab.
- Bei Verhinderung der Erfa-Kreis-Vertretung übernimmt stellvertretend ein Vorstandsmitglied dessen Aufgaben.
§ 8 Pressearbeit
- Der Vorstand kann einem ordentliches Vereinsmitglied die Pressearbeit übertragen.
- Ein so beauftragtes Vereinsmitglied übernimmt Verantwortung für die Öffentlichkeitrbeit des Vereins. Es ist angehalten, die Allgemeinheit durch Pressemitteilungen und Nutzung sonstige Publikationskanäle seiner Wahl über öffentliche Vereinsaktivitäten zu informieren.
§ 9 Schließberechtigungen
- Erteilung, Verwaltung und Entzug von Schließberechtigungen obliegt dem Vorstand.
- Die Existenz einer jeden Schließberechtigungen ist zu protokollieren. Die Daten sind innerhalb von 3 Monaten nach erlöschen der Schließberechtigung zu vernichten. In besonderen Fällen kann vom Vorstand eine Speicherung von bis zu 12 Monaten nach Erlöschung der Schließberechtigung angeordnet werden.
- Elektronische Systeme, welche das Schließsystem steuern, sind aktuell zu halten. Gleiches gilt für Daten, welche den Zugriff auf die Schließsysteme regeln.
- Der Vorstand kann ein ordentliches Mitglied als schließbeauftragte Person bestimmen und die in 2 und 3 genannten Verantwortlichkeiten an diese übertragen.
§ 10 Transparenz der Vorstandsarbeit
- Vorstandsmitglieder sowie, sofern vorhanden, Erfa-Kreis-Vertretung, mit Pressearbeit beauftragte Mitglieder und schließbeauftragte Personen, tragen Sorge dafür, dass ihre Arbeit für alle Vereinsmitglieder transparent ist. Insbesondere haben sie ihre Arbeit angemessen zu dokumentieren.
- Die in Absatz 1. genannten Personen teilen in eigener Verantwortung getroffene Entscheidung dem gesamten Vorstand unverzüglich mit. Dies geschieht in geeigneter Form (i.d.R. per E-Mail-Verteiler).
- Die Mitglieder des Vereins sind regelmäßig über die Vorstandsaktivitäten zu informieren. In der Regel geschieht dies beim Plenum.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung wurde durch den Vorstand am 22.06.2021 beschlossen und trat am 06.08.2021 in Kraft. Diese Geschäftsordnung ersetzt alle vorher beschlossenen Geschäftsordnungen.