Nutzungsordnung
Diese Nutzungsordnung gilt für die Nutzung sämtlicher Geräte des Chaotikum e.V., sowie der Vereinsräume.
Hausrecht
- Das Hausrecht haben die Vorsitzenden des Vereins.
- Falls kein Vorstandsmitglied anwesend sein sollte, so kann das Hausrecht durch die Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder ausgeübt werden.
Schließberechtigung
- Nur ordentliche Mitglieder können schließberechtigt werden.
- Jedes Vorstandsmitglied ist schließberechtigt.
- Ein Mitglied kann mit Bürgschaft dreier schließberechtigter Mitglieder beim Vorstand die Schließberechtigung beantragen. Über die Annahme des Antrags entscheidet der Vorstand.
- Der Vorstand kann in begründeten Fällen die Schließberechtigung entziehen.
Aufenthalt in den Vereinsräumen
- Grundsätzlich ist allen Mitgliedern der Aufenthalt in den Vereinsräumen gestattet.
- Verlässt das letzte Mitglied mit Schließberechtigung die Vereinsräume, haben noch in den Räumen verbleibende Personen auf dessen Aufforderung die Räume zu verlassen.
Techniknutzung
- Jedes Entfernen von Vereinseigentum aus den Vereinsräumen ist vorab beim Vorstand anzumelden. Dieser hat ein Vetorecht.
- Der Vorstand führt öffentlich eine Liste von Geräten, die ausschließlich zu Vereinszwecken ausgeliehen werden dürfen.
- Schäden am Vereinseigentum sind dem Vorstand unverzüglich anzuzeigen.
- Für private Gegenstände, die in den Vereinsräumen abgestellt werden, übernimmt der Verein keine Haftung.
Geschäftsmäßige Nutzung
Die geschäftsmäßige Nutzung von Vereinsräumen und Vereinseigentum ist untersagt.
Ordnung und Reinlichkeit
In den Vereinsräumen und den zugehörigen Anlagen (Treppenhaus, Toiletten) ist auf Ordnung und Reinlichkeit zu achten. Das Vereinseigentum ist pfleglich zu behandeln.
Inkrafttreten
Diese Nutzungsordnung wurde durch den Vorstand am 22.07.2021 beschlossen und tritt am 06.08.2021 in Kraft. Sie ersetzt alle vorher beschlossenen Nutzungsordnungen des Chaotikum e.V.